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Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab 2009

Was versteht man unter Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Das heißt:
Wer ein Konto bei einem Kreditinstitut führt und Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne erzielt, muss direkt über das Kreditinstitut eine einheitliche Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. auch die Kirchensteuer) an das Finanzamt abführen. Mit diesem Steuerabzug ist die Einkommensteuer zukünftig "abgegolten", d.h. für den Steuerpflichtigen: Er muss evtl. Kapitalerträge nicht mehr in seiner Einkommenssteuer angeben. Dies gilt allerdings nur, wenn der persönliche Steuersatz über 25 % liegt.
Die Abgeltungssteuer löst die bisherige Zinsabschlagssteuer ab. Werbungskosten für Kapitalanlagen, werden durch einen Pauschalbetrag ersetzt. Bei Alleinstehenden 801,00 EUR bei zusammen veranlagten Ehegatten 1.602,00 EUR.
Steuerausländer sind von diesem Steuerabzug befreit.
Die Bundesregierung argumentiert mit verschiedenen Gesichtspunkten. Zum einen soll die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland gestärkt werden, desweiteren soll die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten verbessert werden, die bereits eine Form der Abgeltungssteuer handhaben und sich die Bundesregierung diesem internationalen Standard anschließen möchte.
Zur Klärung, ob durch die Abgeltungssteuer persönliche Vor-oder Nachteile entstehen, sollte man sich mit dem zuständigen Finanzamt, Steuerberater oder Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

Nachricht vom 30.1.08 18:58

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Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 09. September 2010

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